Das Konzept der Guthabenkarte hat für den Anbieter den Vorteil, dass er seine Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann, ohne dem Kunden Kredit gewähren zu müssen (siehe Postpaid). Darüberhinaus gewährt der Kunde dem Kartenherausgeber in Form des Guthabens ein zinsloses Darlehen, welches Gutscheinen ähnlich bei einigen Anbietern bei Nichtnutzung verfällt.
Als Ersatz für Bargeld, z.B. in Kantinen oder Warenverkaufsautomaten ermöglichen die Guthabenkarten dem Anbieter die Handhabung von Münzgeld einzusparen, somit den Verkauf zu beschleunigen und insbesondere bei Kaufautomaten auf Münzprüfung und Wechselgeldbevorratung zu verzichten.